Blower-Door-Messung für EnEV, GEG und als Nachweis für die KfW
Bei Neubau und Sanierung – bei fast allen KfW-Programmen wird inzwischen ein Blower-Door-Test gefordert, bzw. ein bestimmter n50 -Wert, der die Dichtheit der Gebäudehülle nachweist. Die EnEV und aktuell das GEG geben dabei die einzuhaltende Grenzwerte vor. Das bionic3-Team empfiehlt, schon während der Bauphase zur Qualitätssicherung Blower-Door-Tests durchzuführen, um zu überprüfen, ob der erforderliche n50-, bzw. q50-Wert eingehalten werden kann und um Undichtheiten mühelos nachzubessern.
Die Blower-Door-Messung für den EnEV-Nachweis und für KfW findet im fertigen Zustand statt. Dies ist in der Messnorm DIN EN 13829 definiert, die, obwohl offiziell zurückgezogen, für die aktuelle EnEV nach wie vor ihre Gültigkeit hat. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine Messung nach DIN EN ISO 9972:2018-12 – nach Fertigstellung der luftdichten Hülle – vor.
Informationen zu den Blower-Door-Messystemen, mit denen wir arbeiten finden Sie hier.
Fachwissen
Fachpublikationen von Holger Merkel dazu finden Sie im Passivhauskompendium 1/2015 und in der Fachzeitschrift Gebäudenergieberater GEB. Falls Sie Interesse an den Fachartikel zu dem Thema haben, schicken Sie uns eine E-Mail an hallo@bionic3.de oder rufen Sie an: Tel: 07272 92 73 85
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